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Ehrenamtskarte

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.

Voraussetzungen zur kostenfreien Vergabe der Ehrenamtskarte

  • Beantragen kann die landesweit gültige, persönliche und nicht übertragbare E-Karte, wer

  • sich nachweislich mindestens fünf Stunden pro Woche (250 Stunden im Jahr) ehrenamtlich engagiert
  • sich ehrenamtlich seit mindestens zwei Jahren engagiert, keine pauschale Aufwandsentschädigung erhält, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht (Bereitschaftszeiten oder gesellige Zusammenkünfte werden nicht als engagement-relevante Arbeitszeit gerechnet)
  • das ehrenamtliche Engagement in Rösrath erbringt
  • mindestens 16 Jahre alt ist
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:
    • Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica)


Vergünstigungen

Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können alle attraktiven Vergünstigungen in den teilnehmenden Kreisen, Städten und des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen. Dazu gehören u.a. Ermäßigungen bei Veranstaltungen aus Sport und Kultur ebenso wie beim Besuch von Bildungseinrichtungen wie den Volkshochschulen, Schwimmbädern und anderen Freizeiteinrichtungen. Dies gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Alle Vergünstigungen können auch auf der Seite des Landes NRW abgerufen werden.


Beantragung der Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte kann digital über die Ehrenamtskarten-App oder über unsere Homepage www.roesrath.de. oder persönlich beantragt werden. Die Karte wird für 2 Jahre ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann die Karte verlängert werden. Eine Verlängerung der Ehrenamtskarte ist ohne Antrag möglich, indem der Name, die Stundenanzahl für die Tätigkeit sowie Unterschrift und Stempel der Institution formlos dokumentiert werden.





Ehrenamtskarten-App

Ehrenamtskarten-App

Ehrenamtlich Engagierten in Nordrhein-Westfalen steht ab sofort die neue App »Ehrenamtskarte NRW« zur Verfügung. Damit kann die Ehrenamtskarte NRW nicht nur unkompliziert auf das Smartphone oder Tablet geladen und so vorgezeigt werden: Auch das Beantragen oder Verlängern der Ehrenamtskarte ist einfach möglich.


Die App wurde sowohl für Android als auch für iOS entwickelt und ist für Smartphones und Tablets geeignet. Sie kann kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple App Store heruntergeladen werden.

Welche Vorteile haben Sie als Vergünstigungsgeberin oder -geber:

  • Die Ehrenamtskarte dient als Marketinginstrument, das für positive Kommunikation sorgt.


  • Steigerung des Bekanntheitsgrades auch außerhalb von Rösrath.
  • Die Veröffentlichung aller Anbieterinnen und Anbieter auf der Internetseite des Landes NRW und der Stadt Rösrath dient als weitere Werbeplattform.
  • Die Beteiligung ist – abgesehen von der Vergünstigung – kostenlos. Ein Ausstieg ist jederzeit möglich.


Möchten Sie selbst Vergünstigungen anbieten, so nutzen Sie dazu bitte das folgende Formular (wenn Sie das Formular mit einem geeigneten Programm, z. B. Adobe Acrobat Reader, öffnen, können Sie es vor dem Druck ausfüllen):



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