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Konditionen
Ausleihe, Ausleihkonditionen, Ausleihfristen
Bücher, Kassetten, CD-ROMs, CDs 4 Wochen
Zeitschriften 2 Wochen
Videos und DVDs 7 Tage
Verlängerungen sind möglich, wenn die Medien nicht anderweitig vorgemerkt sind:
Bücher, Kassetten, CD-ROMs, CDs 2 x je 4 Wochen
Zeitschriften 2 x je 1 Woche
Videos und DVDs keine Verlängerung
Die Verlängerungen können persönlich in der Bücherei oder telefonisch vorgenommen werden. Bei der telefonischen Verlängerung eines oder mehrerer Medien erhält der Nutzer eine Bearbeitungsnummer, die als Nachweis einer gültigen Verlängerung gilt.
Entgelte und Gebühren
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten einen kostenlosen Leseausweis.
Bildungseinrichtungen
(Schulen, Kindergärten etc.)

kostenlos
Erwachsene 20,00 € 12 Monate
Schüler, Studenten, Auszubildende
ab 18

10,00 € 12 Monate
Empfänger von Leistungen des SGB II und SGB XII; Grundsicherung für Erwerbslose und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt


10,00 € 12 Monate
Tageskarte zur einmaligen Nutzung (mit Ausleihberechtigung)
3,00 €
Säumnisgebühren
bei Büchern, Zeitschriften und Kassetten
1,00 € pro Medium und Überziehungswoche
max. 30€
bei Videos, DVDs,
CD-ROMs und CDs

1,00 € pro Medium und Öffnungswoche
max. 30 €
Ersatzausweis 3,00 €
Auswärtiger Leihverkehr
Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei sind, können ggf. über den Auswärtigen Leihverkehr aus einer anderen Bibliothek bestellt werden.
Gebühr pro Medium 3,00 €
Vormerkung pro Medium 1,00 €
Nutzungsgebühren
Internetnutzung pro angefangene 15 Minuten
0,50€
Datenausgabe auf Papier pro Seite 0,20 €
Datenausgabe auf Diskette oder CD 1,00 €
Fotokopien pro Seite DIN A4 0,20 €
Beschädigung oder Entfernen des Barcodes
1,50 €
Bearbeitungsgebühr bei Ersatz oder Beschädigung von Medien (zzg. der Kosten für den Schadenersatz)

3,00 €
Ersatz bei Verlust und starker Beschädigung der Medien
Medien, die bis zu fünf Jahre im Bestand der Bücherei sind, sind zu 100 % des neuen Anschaffungspreises zu ersetzen.
Medien, die im Buchhandel nicht mehr zu erwerben sind, sind zu 100 % des ursprünglichen Anschaffungspreises zu ersetzen.
Medien, die fünf oder zehn Jahre im Bestand der Bücherei sind, sind zu 50 % des neuen bzw. des ursprünglichen Anschaffungspreises zu ersetzen.
Bei Verlust von Einzelbänden aus mehrbändigen Werken - gilt auch für Kassetten und CDs - muss gegebenfalls das Gesamtwerk ersetzt werden, wenn die Bände (Kassetten, CDs) nicht einzeln zu erwerben sind.
Bei Verlust von Fernleihwerken gelten die Bestimmungen der entleihenden Bibliothek.
Spezielle Einbände sind ggf. in voller Kostenhöhe zu ersetzen.
© 2010 Stadt Rösrath
Kontakt
Adresse:
Stadtbücherei Rösrath
Hauptstr. 69
51503 Rösrath

Telefon:
02205/83711

Fax:
02205/83811

E-Mail:
stadtbuecherei.roesrath@t-online.de